AGB
Die Tennishalle kann grundsätzlich von jedem zum Tennis gemietet werden. Eine Mitgliedschaft in einem Tennisverein, sonstigen Sportverein etc. ist nicht erforderlich. Die Nutzung der Tennishalle und deren Zugang geschieht in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr und setzt die Anerkennung der AGB verbindlich voraus.Der Eintrag in den Belegungsplan kann direkt im Netzroller persönlich oder telefonisch unter den Nummer 06431-72700 und 06432-62204 erfolgen. Die gebuchte(n) Stunde(n) ist/sind auch dann zu bezahlen, wenn nicht gespielt wird, es sei denn, mit der Geschäftsleitung wird einvernehmlich eine andere Vereinbarung getroffen – z.B. Verlegung der gebuchten Stunde(n).Die Bezahlung kann grundsätzlich vor Spielbeginn oder nach Spielende erfolgen. Zehnerkarten behalten die Gültigkeit über ein ganze Saison, sofern bei Sonderangeboten kein anderes Gültigkeitsdatum angegeben ist. Nicht gespielte Stunden werden nicht rückvergütet, können aber beim Kauf einer neuen Zehnerkarte bis zwei Wochen nach Ablauf angerechnet werden.
Die Tennishalle Diez OHG haftet nicht bei Spielausfall durch höhere Gewalt. Ist die Tennishalle aber zu Beginn der Tennishallensaison nicht spielbereit, kann der Abo-Inhaber eine Minderung in Höhe der anteilig ausgefallenen Spielstunden verlangen. Ist zu Beginn der Tennishallensaison absehbar, dass die Halle erst nach einem längerem als vier-wöchigem Intervall spielbereit sein wird, so steht dem Abo-Inhaber ein außergewöhnliches Kündigungsrecht zu.
Juli 2014
Die Geschäftsleitung der Tennishalle Diez OHG